Die KommAustria hat dem Österreichischen Roten Kreuz gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum vom 12.09.2019 (00:00 Uhr) bis zum 15.09.2019 (12:00 Uhr) die Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Katastrophenübung des Roten Kreuzes in Eisenerz“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF