Die KommAustria hat die Beschwerde betreffend den Beitrag „Für wen die vierte Impfung sinnvoll ist“ vom 19.01.2022, abrufbar unter https://science.orf.at/stories/3210973/, den Beitrag „Israel behält vierte Impfung Immungeschwächten vor“ vom 30.12.2021, abrufbar unter https://orf.at/stories/3242025/, den Beitrag „D: Auffrischungsimpfungen für Immungeschwächte“ vom 24.09.2021, abrufbar unter https://orf.at/stories/3229741/, den Beitrag „Immungeschwächte Israelis können dritte Impfung erhalten“ vom 11.07.2021, abrufbar unter https://orf.at/stories/3220636/, den Beitrag „Warum die dritte Impfung so wichtig ist“ vom 23.11.2021, abrufbar unter https://science.orf.at/stories/3209979/, den Beitrag „EMA überprüft Biontech/Pfizer-Auffrischungsimpfung“ vom 06.09.2021, abrufbar unter https://orf.at/stories/3227589/, sowie den Beitrag „Immunschwäche: Impfungen schützen nicht alle“ vom 30.04.2021, abrufbar unter https://science.orf.at/stories/3206267/, gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b und Abs. 2 ORF-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF