Die KommAustria hat die Beschwerde betreffend den Beitrag „Für wen die vierte Impfung sinnvoll ist“ vom 19.01.2022, abrufbar unter https://science.orf.at/stories/3210973/, den Beitrag „Israel behält vierte Impfung Immungeschwächten vor“ vom 30.12.2021, abrufbar unter https://orf.at/stories/3242025/, den Beitrag „D: Auffrischungsimpfungen für Immungeschwächte“ vom 24.09.2021, abrufbar unter https://orf.at/stories/3229741/, den Beitrag „Immungeschwächte Israelis können dritte Impfung erhalten“ vom 11.07.2021, abrufbar unter https://orf.at/stories/3220636/, den Beitrag „Warum die dritte Impfung so wichtig ist“ vom 23.11.2021, abrufbar unter https://science.orf.at/stories/3209979/, den Beitrag „EMA überprüft Biontech/Pfizer-Auffrischungsimpfung“ vom 06.09.2021, abrufbar unter https://orf.at/stories/3227589/, sowie den Beitrag „Immunschwäche: Impfungen schützen nicht alle“ vom 30.04.2021, abrufbar unter https://science.orf.at/stories/3206267/, gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b und Abs. 2 ORF-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA