• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    02.03.2022
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert#Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 12.078/22-003

Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF

Die KommAustria hat die Beschwerde betreffend den Beitrag „Für wen die vierte Impfung sinnvoll ist“ vom 19.01.2022, abrufbar unter https://science.orf.at/stories/3210973/, den Beitrag „Israel behält vierte Impfung Immungeschwächten vor“ vom 30.12.2021, abrufbar unter https://orf.at/stories/3242025/, den Beitrag „D: Auffrischungsimpfungen für Immungeschwächte“ vom 24.09.2021, abrufbar unter https://orf.at/stories/3229741/, den Beitrag „Immungeschwächte Israelis können dritte Impfung erhalten“ vom 11.07.2021, abrufbar unter https://orf.at/stories/3220636/, den Beitrag „Warum die dritte Impfung so wichtig ist“ vom 23.11.2021, abrufbar unter https://science.orf.at/stories/3209979/, den Beitrag „EMA überprüft Biontech/Pfizer-Auffrischungsimpfung“ vom 06.09.2021, abrufbar unter https://orf.at/stories/3227589/, sowie den Beitrag „Immunschwäche: Impfungen schützen nicht alle“ vom 30.04.2021, abrufbar unter https://science.orf.at/stories/3206267/, gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b und Abs. 2 ORF-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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