Der Antrag von Reinhard Pirnbacher vom 12.10.2021 auf Zuordnung der Übertragungskapazität „ALTMUENSTER 88,6 MHz“ zur Verbesserung der Versorgung in dem mit Bescheid der KommAustria vom 31.03.2020, KOA 1.195/20-005, zugeteilten Versorgungsgebiet „Salzkammergut 1,476 MHz“ wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 1 und 2 iVm § 2 Z 3 PrR-G abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA