Der Antrag von Reinhard Pirnbacher vom 12.10.2021 auf Zuordnung der Übertragungskapazität „ALTMUENSTER 88,6 MHz“ zur Verbesserung der Versorgung in dem mit Bescheid der KommAustria vom 31.03.2020, KOA 1.195/20-005, zugeteilten Versorgungsgebiet „Salzkammergut 1,476 MHz“ wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 1 und 2 iVm § 2 Z 3 PrR-G abgewiesen.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G