Die KommAustria hat auf Antrag der Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH ihren Bescheid vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, mit dem der Antragstellerin die Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem terrestrischem Hörfunk erteilt worden ist, gemäß § 74 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 dahingehend geändert, dass die derzeit am Standort „KREMSMUENSTER (Gusterberg)“ genutzte Frequenz 98,6 MHz zusätzlich zum bisherigen Standort nunmehr im Gleichwellenbetrieb zu diesem Sender auch an den Sendestandorten „S GEORGEN ATT (Lichtenberg)“ und „VOECKLABRUCK 3 (Vöcklaberg)“ mit den in den Anlageblättern (Beilagen 17b und 17c) dargestellten technischen Parametern abgestrahlt wird, sowie die Bewilligung zum Betrieb der entsprechenden Funkanlagen an den Standorten „S GEORGEN ATT (Lichtenberg)“ und „VOECKLABRUCK 3 (Vöcklaberg)“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtkräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA