Die KommAustria hat der WELLE SALZBURG GmbH gemäß § 12 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazitäten „WOLFSBERG 2 100,2 MHz“, „BRUECKL (Lippekogel) 98,2 MHz“ und „BLEIBURG (Weissenegger Berg) 92,1 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 10.10.2012, KOA 1.211/12-010, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 14.06.2013, KOA 1.211/13-003, zugeteilten Versorgungsgebiet „Raum Wörthersee und Unteres Drautal“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF