• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    29.08.2002
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Mag. Irmgard Savio
  • GZ
    KOA 1.374/02-12

Feststellung einer Verletzung des § 17 PrR-G durch zu weitgehende Mantelprogrammübernahme - KroneHitradio Steyr

Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 25 Abs 1 und 3 PrR-G amtswegig festgestellt, dass Mag. Irmgard Savio als Inhaberin einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms im Versorgungsgebiet "Steyr und nördl. Teile des Bezirkes Steyr Land und Bezirk Kirchdorf" durch eine das gesetzlich zulässige Ausmaß von 60% der täglichen Sendezeit übersteigende, zeitgleiche Übernahme des Hörfunkprogramms der Donauwelle Radio Privat Niederösterreich GmbH ("KroneHitradio") § 17 PrR-G verletzt hat. Dieser Bescheid ist rechtskräftig, da keine Berufung erhoben wurde.

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