Der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen GmbH, Tiefenbachstraße 4, A-9546 Bad Kleinkirchheim, wird gemäß § 22 Abs. 3 iVm Abs. 1 und 2 Audiovisuelle Mediendienstegesetz für die Dauer vom 27.06.2011 bis zum 03.07.2011 die Bewilligung zur digitalen Verbreitung des Eventfernsehprogramms „KULT1 EventTV“ über die ihr mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 07.11.2008, KOA 4.218/08-001, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C Zentralraum Kärnten“) erteilt.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF