Der AMUSYS Amusement Systems Electronics GmbH wird gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten Eurobird 9A, 9° Ost, Transponder 55, 11.823 MHz, horizontal polarisiert digital verbreiteten Fernsehprogramms „BCC TV 1“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das von der Antragstellerin geplante 24 Stunden-Programm ist ein verschlüsselt ausgestrahltes Abonnementfernsehen für Sportcafes, Wettannahmestellen, Buchmachern und Totalisatoren zur Übertragung von Ereignissen, die für den Abschluss von Wetten geeignet sind, wie Sportveranstaltungen, sportlichen Rennen oder Spielen. Daneben werden zu diesen Ereignissen Kommentare, Vorberichte, Hintergrundberichte und Rückblicke gesendet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G