Auf Antrag der Alpenglühen Media GmbH wurden folgende Änderungen von Satellitenzulassungen nach § 6 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) genehmigt:
Die tägliche Sendezeit wird ausgeweitet und wird hinkünftig Programm in der Zeit von 21:00 bis ca. 05:30 Uhr und somit ca. 8,5 Stunden täglich gesendet, wobei von 21:00 bis 21:30 Uhr unverschlüsselt ein Promotion- und Informationsfenster und von 21:30 bis 05:30 Uhr das im Zulassungsbescheid der KommAustria vom 14.09.2006, KOA 2.100/06-051 genehmigte Programm verschlüsselt als Pay-TV ausgestrahlt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA