Mit diesem Bescheid wurde die Übertragungskapazität "SCHWAZ 2 (Heuberg) 103,1 MHz" gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 Privatradiogesetz der Antenne Tirol GmbH (vormals Stadtradio Innsbruck GmbH bzw. Radio Service und Beteiligung GmbH) zur Verbesserung der Versorgung in ihrem Versorgungsgebiet "Unteres Inntal bis einschließlich Hall" zugeordnet.
Die Zuordnung konnte antragsgemäß erfolgen, da im Verfahren nach § 12 Abs. 4 PrR-G kein Gegenantrag gestellt wurde.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA