"Radio Helsinki - Verein Freies Radio Steiermark" wurde vom 24.03.2002 bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren hinsichtlich der Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Graz 92,6 MHz", längstens jedoch bis zum 23.03.2003, die Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 PrR-G (Ausbildungsradio) erteilt.
Das Programm umfasst ein 24 Stunden Vollprogramm mit dem Programmschema, wonach gemäß dem Antrag ein nichtkommerzielles (werbefreies) Programm verbreitet wird, das in verschiedene Sendeflächen gegliedert ist. Wesentliche Programmteile umfassen Kultur, Gesellschaftspolitik, Zielgruppenradio, Muttersprachenprogramme, Bildung und Musikprogramm, wobei besonderes Augenmerk in den Medien unterrepräsentierten Gruppen und Inhalten gilt, wie z.B. Studenten, Schülern, Pensionisten, NGO’s, Musikern aus Graz und der Steiermark, Homosexuellen, Kultur- und Kunstprojekten.
Diese Zulassung ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA