• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    03.03.2015
  • Unterkategorie
    Ausbildungs- und Eventzulassungen
  • Partei(en)
    Schulradio beim BG/BRG Freistadt
  • GZ
    KOA 1.102/15-002

Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Ausbildungsradios

Dem Schulradio am BG/BRG Freistadt wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G) iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) für den Zeitraum vom 04.03.2015 bis zum 03.03.2016 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt.

Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „FREISTADT 2 (BG/BRG) 106,6 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Freistadt, soweit diese durch die Übertragungskapazität versorgt werden kann. .

Das Programm umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm mit einem Programmschema für SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums Freistadt. In verschiedenen Sendeflächen sind Musiksendungen, Projektarbeiten der Unter- und Oberstufe, Interviews, Informationssendungen sowie Beiträge von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnenn vorgesehen. Das Musikprogramm ist großteils nicht formatiert und richtet sich an SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern von SchülerInnen und die EinwohnerInnen von Freistadt als Hörerzielgruppe.

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