• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    08.07.2020
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    oe24 GmbH
  • GZ
    KOA 1.950/20-009

Zurückweisung einer Anzeige betreffend Abrufdienst

Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige vom 09.01.2020 von der oe24 GmbH betreffend das unter https://www.wetter.at/wetter/oesterreich/webcams abrufbare Online-Angebot „wetter.at“ gemäß § 2 Z 3 iVm Z 4 AMD-G festgestellt, dass es sich derzeit dabei um keinen audiovisuellen Dienst auf Abruf handelt und die Anzeige deshalb gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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