Die KommAustria hat die Beschwerde von A und B gegen die am 26.05.2021 um 21:05 Uhr im Fernsehprogramm „ORF 1“ ausgestrahlte Sendung „Der talentierte Herr Marsalek – Wie man Geld erfindet“ gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G mangels Beschwerdelegitimation als unzulässig zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA