• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    18.11.2021
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    anonymisiert#Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 12.072/21-006

Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF

Die KommAustria hat die Beschwerde von A und B gegen die am 26.05.2021 um 21:05 Uhr im Fernsehprogramm „ORF 1“ ausgestrahlte Sendung „Der talentierte Herr Marsalek – Wie man Geld erfindet“ gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G mangels Beschwerdelegitimation als unzulässig zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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