Über Antrag der Connect Media GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 11.03.2014, KOA 2.135/14-003 erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „24-tv“ über den Satelliten HOTBIRD digital 13,0° Ost, Polarisation: horizontal, Frequenz: 10.181 MHz, wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm ab 15.09.2016 über den Satelliten HOTBIRD 13,0° Ost, Polarisation: horizontal, Transponder 9, Frequenz: 11.373 MHz verbreitet wird. Die Verbreitung über den bisherigen Satelliten HOTBIRD digital 13,0° Ost, Polarisation: horizontal, Frequenz: 10.181 MHz endet mit Ablauf des 15.10.2016.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA