Über Antrag der Connect Media GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 11.03.2014, KOA 2.135/14-003 erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „24-tv“ über den Satelliten HOTBIRD digital 13,0° Ost, Polarisation: horizontal, Frequenz: 10.181 MHz, wird gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm ab 15.09.2016 über den Satelliten HOTBIRD 13,0° Ost, Polarisation: horizontal, Transponder 9, Frequenz: 11.373 MHz verbreitet wird. Die Verbreitung über den bisherigen Satelliten HOTBIRD digital 13,0° Ost, Polarisation: horizontal, Frequenz: 10.181 MHz endet mit Ablauf des 15.10.2016.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF