1. Gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 wird der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH für den Zeitraum von 15.10.2018 bis 19.10.2018 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden Anlageblättern beschriebenen Sendeanlagen zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA