Gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 wurde der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH für den Zeitraum von 08.05.2018 bis 10.05.2018 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden technischen Anlageblatt beschriebenen Funkanlage „YBBS DONAU 2 (Ybbser Berg) 104,3 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G