• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    04.08.2022
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    BLM Marketing & Event Gesellschaft der Österreichischen Fußball-Bundesliga m.b.H.
  • GZ
    KOA 1.950/21-098

Feststellungsbescheid betreffend einen audiovisuellen Mediendienst

Die KommAustria hat auf Antrag vom 27.01.2021 der BLM Marketing & Event Gesellschaft der Österreichischen Fußball-Bundesliga m.b.H. gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich bei dem unter https://www.twitch.tv/ebundesliga_at bereitgestellten Livestream „eBundesliga_at“ um einen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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