Die KommAustria hat der Radio Event GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2, § 5 und § 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Tiroler Oberland und Außerfern" erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in den Beilagen 1 bis 8 beschriebenen Übertragungskapazitäten
1. EHRWALD 4 (Wettersteinlift Bergstation) 98,6 MHz,
2. HAESELGEHR 2 (Heißmahd) 104,7 MHz,
3. HAIMING (Haimingeralm) 107,9 MHz,
4. INZING (Rangger Köpfl) 89,1 MHz,
5. REUTTE 3 (Hahnenkamm/H3A-Mast) 104,0 MHz,
6. STEEG (Kaisers/Oberellenbogen) 104,0 MHz,
7. TELFS (Hinterberg) 93,8 MHz und
8. VILS (Mobilfunkmast Raststätte) 98,4 MHz
umfasst das Versorgungsgebiet das obere Inntal von Haiming bis Inzing in den Bezirken Imst und Innsbruck-Land sowie weite Teile des Außerferns (Bezirk Reutte), soweit diese durch die in den Beilagen 1 bis 8 beschriebenen Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA