Die KommAustria hat auf Antrag der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG mehrere Übertragungskapazitäten und Sendeanlagen zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform MUX A/B gemäß dem Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 23.02.2006, KOA 4.200/06-002, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 25.03.2015, KOA 4.200/15-009) zugeordnet bzw. abgeändert.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G