Der Deep Space Media GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Veranstaltung von zwei über den Satelliten Astra 19,2° Ost, Transponder 115, digital verbreiteten Fernsehprogrammen („All Fun TV“ und „Aktiv Direkt TV“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Versorgungsgebiet umfasst das Gebiet der Republik Österreich.
Die Programme sind unverschlüsselt ausgestrahlte Teleshopping-Spartenprogramme, in denen 24 Stunden täglich direkte Angebote für den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt, insbesondere die Inanspruchnahme von Dienstleistungen für Mobiltelefone oder PCs (Übermittlung von Klingeltönen oder Fotos, Zugang zu Datenbanken, etc.), von Teledating- oder Chat-Diensten sowie von sonstigen Anruf- und SMS-Mehrwertdiensten, beworben werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA