• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    28.06.2011
  • Unterkategorie
    Versuchsbetriebe
  • Partei(en)
    Verein Dachverband für Kultur- und Medieninitiativen und Jugend
  • GZ
    KOA 1.670/11-002

Zulassung einer Versuchsabstrahlung

Gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 wird dem Verein Dachverband für Kultur- und Medieninitiativen und Jugend (Radio Proton)für den Zeitraum von Montag, 04.07.2011, 00:00 Uhr, bis Samstag, 16.07.2011, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im beiliegenden Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage BREGENZ 3 (Gebhardsberg) 98,6 MHz zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Das beiliegende Anlageblatt (Beilage 1) bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.

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