• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    25.04.2022
  • Unterkategorie
    Versuchsabstrahlungen
  • Partei(en)
    Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG
  • GZ
    KOA 4.310/22-004

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Funkanlagen über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“

Die KommAustria hat auf Antrag der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 AMD-G im Rahmen der Bewilligung zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“ gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 17.06.2021, KOA 4.310/21-011) die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im Bescheid angeführten Funkanlagen erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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