• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    10.09.2013
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    ORF u.a.
  • GZ
    KOA 11.500/13-020

Ab- und Zurückweisung einer Beschwerde wegen behaupteter Verletzung des Versorgungsauftrags des ORF aufgrund des Austauschs der ORF Digital-SAT-Karte

Die KommAustria hat die Beschwerde
1. soweit die Verletzung des Versorgungsauftrags durch den Österreichischen Rundfunk behauptet wurde, gemäß § 35, § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 31 Abs. 1 und 10 sowie § 3 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4, § 4b Abs. 1 und 2 und § 4c Abs. 1 und 2 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 15/2012, als unbegründet abgewiesen, sowie
2. im Übrigen gemäß § 35 und § 36 Abs. 1 erster Satz iVm Abs. 1 Z 1 lit. a ORF-G wegen Unzuständigkeit der KommAustria zurückgewiesen.

Dieser Bescheid ist mit Zustellung des Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom 20.02.2014, GZ W194 2000237/12E, in Rechtskraft erwachsen.

Der VwGH hat die Revision gegen das Erkenntnis des BVwG mit Erkenntnis vom 22.06.2016, Ro 2014/03/067, als unbegründet abgewiesen.

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