Der Radio Arabella Oberösterreich GmbH & Co KG wurden gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazitäten „S GEORGEN ATT (Lichtenberg) 97,8 MHz“ und „UNTERACH ATTS (Ackerschneid) 95,4 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Traunviertel“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G