Wolfgang Struber wurde für die Zeit vom 16.06.2009 bis zum 14.07.2009 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 1 PrR-G im Zusammenhang mit dem Donauinselfest in Wien erteilt.
Das Versorgungsgebiet umfasst das Gebiet im Wesentlichen die Donauinsel im Bereich zwischen der Reichsbrücke und der Stadtgrenze sowie kleinräumige Bereiche links und rechts des Donauufers, soweit dieses durch die Übertragungskapazität WIEN DONAUINSEL versorgt wird.
Das Programm umfasst ein 24-Stunden Vollprogramm, welches einen bunten Mix aus den größten Donauinselfest-Live-Hits, sommerlichen Easy-Listening, Mainstream- und Party-Hits und Informationen vom Fest und aus der Stadt darstellt. Der Wortanteil konzentriert sich auf Interviews mit Vertretern der Politik, Wirtschaft, Veranstaltern, Künstlern und Sponsoren. Laufende Programm-Hinweise geben dem Hörer einen immer aktuellen „Programm-Guide“ über das Geschehen am Donauinselfest. Meinungsumfragen, Stimmungsberichte, Tipps betreffend Anreise, Öffentliche Verkehrsmittel in Wien, ÖBB, etc. runden das Angebot ab.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA