Die KommAustria hat der FASHION TV Programmgesellschaft mbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten EUTELSAT Hot Bird 13E, 13° Ost, Polarisation vertikal, Transponder 84, Frequenz 12.379,60 MHz, in SD, HD und UHD verbreiteten Fernsehprogramms namens „Fashion TV“ für die Dauer von zehn Jahren beginnend mit 18.06.2022 erteilt.
Der Bescheid wurde mit dem Berichtigungsbescheid vom 18.07.2022, KOA 2.135/22-019, berichtigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format der veröffentlichten Bescheide entspricht nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF