Die KommAustria hat über Anzeige der R9 Regional TV Austria GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 28.05.2015, KOA 2.135/15-002, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des HD-Satellitenfernsehprogramms „R9 Österreich“ über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.005, Frequenz 11.273 MHz, Polarisation horizontal, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm der R9 Regional TV Austria GmbH beginnend mit der Rechtskraft dieses Bescheides in den nachstehenden Zeiten Teleshopping-Sendungen enthalten wird:
Montag bis Freitag:
06:30 bis 07:00 Uhr
08:00 bis 09:00 Uhr
10:00 bis 11:00 Uhr
16:00 bis 16:58 Uhr
Samstag:
06:30 bis 07:00 Uhr
08:00 bis 09:00 Uhr
09:30 bis 10:00 Uhr
10:30 bis 11:00 Uhr
16:00 bis 16:58 Uhr
Sonntag:
06:30 bis 07:00 Uhr
08:00 bis 10:00 Uhr
10:30 bis 11:00 Uhr
16:00 bis 16:30 Uhr
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA