Die KommAustria hat über Anzeige von MMag. Elisabeth Keplinger-Radler, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 04.11.2013, KOA 2.135/13-013, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 09.10.2018, KOA 2.150/18-024, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Mühlviertel TV“ über den Satelliten ASTRA digital 19,2° Ost, Polarisation horizontal, Transponder 115, Frequenz 12,663 GHz, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm „Mühlviertel TV“ ab 01.01.2021 täglich von 08:00 bis 08:30 Uhr, 13:00 bis 13:30 Uhr, 18:00 bis 18:30 Uhr und 23:00 bis 23:30 Uhr gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA