Der HT1 Medien GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung des über den Satelliten ASTRA digital 19,2° Ost, Transponder 1.115, Frequenz 12,663 GHz, Polarisation horizontal, verbreiteten Fernsehprogramms „HT1“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Programm wird täglich in den Zeiträumen von 17:00 bis 17:30 Uhr und von 21:00 bis 21:30 Uhr als Fensterprogramm im Rahmenprogramm „LT1 OÖ“, das von der LT1 Privatfernsehen GmbH aufgrund der mit Bescheid der KommAustria vom 30.05.2007, KOA 2.100/07-066, erteilten Zulassung verbreitet wird, ausgestrahlt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF