Die KommAustria hat über Anzeige der SAT.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft mbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 30.06.2015, KOA 2.135/15-004, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 24.02.2023, KOA 2.150/23-004, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Fensterprogramms „Sat.1 Österreich“ über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.082, Frequenz 12.051 MHz, Polarisation vertikal, das darüber hinaus in HD über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.031, Frequenz 11.671 MHz, Polarisation horizontal, und in HD über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX F“ verbreitet wird, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung des Fensterprogramms „Sat.1 Österreich“ wie folgt genehmigt:
Das Fensterprogramm „Sat.1 Österreich“ beinhaltet verschiedene Programmfenster im zeitlichen Umfang von ca. 415 Minuten täglich.
Montags bis freitags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr werden – aufgrund einer Überblendung des deutschen Mantelprogramms – im Rahmen eines zusätzlichen Programmfensters Magazinsendungen sowie Sendungen aus den Bereichen „Factuals“ und „Docutainment“ (bspw. „Klinik am Südring“, „Auf Streife“) ausgestrahlt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA