Der Antrag der Hitradio MS One Studiobetrieb Ltd. vom 03.06.2011 auf Zuordnung der Übertragungskapazität Funkstelle SEEFELD, Standort Gschwandkopf, Frequenz 98,0 MHz, zur Veranstaltung von Hörfunk wird gemäß § 5 Abs. 2 und 3 Privatradiogesetz (PrR-G), in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA