• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    29.09.2022
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/22-147

Zurückweisung einer Anzeige betreffend einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf

Die KommAustria hat die am 12.08.2022 eingelangte Anzeige von A, betreffend des Twitch-Kanals „elisa_veta“, abrufbar unter https://www.twitch.tv/elisa_veta gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen