Die KommAustria hat die Beschwerde gegen den ORF gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b iVm §§ 4 Abs. 5 und § 10 Abs. 5 ORF-G abgewiesen.
Dieser Bescheid wurde mit Bescheid des BKS vom 27.04. 2011, GZ 611.991/0002-BKS/2011, bestätigt.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA