Die KommAustria hat die Anzeige von A, vom 31.08.2022, betreffend den unter der Internetadresse „https://www.twitch.tv/lucy_lightbringervt“ bereitgestellten Twitch-Kanal und den unter der Internetadresse „https://www.youtube.com/channel/UC0OW6ynV8zKzs5tpSomAo7A/playlists“ bereitgestellten Youtube-Kanal, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und 4 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA