• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    15.07.2021
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    Antenne Salzburg GmbH
  • GZ
    KOA 1.546/21-010

Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Innsbruck und Teile des Inntals“

Die KommAustria hat der Antenne Salzburg GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, und 13 Abs. 1 Z 2 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Innsbruck und Teile des Inntals“ erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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