Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 der N&C Privatradio Betriebs GmbH für den Zeitraum von Montag, 08.04.2013, 00:00 Uhr, bis Donnerstag, 11.04.2013, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden Anlageblättern (Beilagen 1 bis 3) beschriebenen Funkanlagen HORNSBURG (Mobilfunk) 100,5 MHz, HORNSBURG (Mobilfunk) 91,1 MHz und HORNSBURG (Mobilfunk) 107,0 MHz zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G