Die KommAustria hat die am 11.03.2021 eingelangte Anzeige der Content Performance Group betreffend die YouTube-Kanäle 1.) COPE Content Performance Group (abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCCwvigNAnM7MB2VIteQZT8Q) sowie 2.) Digital Innovation Sessions by COPE (abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCMDbzzQWl_anMr6cS5EPuRA )
gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA