Die KommAustria hat die am 11.03.2021 eingelangte Anzeige der Content Performance Group betreffend die YouTube-Kanäle 1.) COPE Content Performance Group (abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCCwvigNAnM7MB2VIteQZT8Q) sowie 2.) Digital Innovation Sessions by COPE (abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCMDbzzQWl_anMr6cS5EPuRA )
gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen