Gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 wird der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. für den Zeitraum von Mittwoch, 19.01.2011, 0:00 Uhr, bis Freitag, 21.01.2011, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden Anlageblättern (Beilage 1 bis 4) beschriebenen Funkanlagen
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF