• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    14.01.2014
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 1.800/13-009

Fernmelderechtliche Bewilligung für UKW-Sendeanlagen des Österreichischen Rundfunks

Dem Österreichischen Rundfunk (ORF) werden gemäß §§ 74 Abs. 1, 81 Abs. 2 und 5 iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 iVm § 10 Abs. 1 Z 1 PrR-G die in den technischen Anlageblättern Nr. 1 bis 3 beschriebenen Übertragungskapazitäten am Standort MARIA SAAL zugeordnet sowie die Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der beschriebenen Funkanlagen, jeweils für die Dauer von zehn Jahren ab 09.03.2014, erteil. Die beiliegenden technischen Anlageblätter (Beilagen 1 bis 3) bilden einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.

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