Die Beschuldigte hat es im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 unterlassen, bei der KommAustria eine Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten hinsichtlich der Abrufdienste "Maqaroon“ unter der URL https://www.youtube.com/maqaroon und „Cute Life Hacks“ unter der URL https://www.youtube.com/cutelifehacks vorzunehmen.
Der Bescheid ist rechtskräfig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G