• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    11.03.2022
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/22-019

Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf

Die KommAustria hat aufgrund der am 29.11.2021 eingelangten Anzeige von A betreffend den YouTube-Kanal „Woodwalker wildlife & hunting“ abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCO5lHQ9-GU5VNDVd3GBf9Fw?view_as=subscriber gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G festgestellt, dass es sich derzeit dabei um keinen audiovisuellen Dienst auf Abruf handelt und die Anzeige deshalb gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen