Mit diesem Bescheid wurde die bundesweite Hörfunkzulassung der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. mit der Übertragungskapazität "ZELTWEG 107,1 MHz" ausgebaut.
Der Antrag der Privatradio Betriebs GmbH auf Zuordnung dieser Übertragungskapazität zur Verbesserung der Versorgung im Versorgungsgebiet "Aichfeld - Oberes Murtal" wurde gemäß § 10 Abs. 2 PrR-G abgewiesen, weil dies zu einer flächendeckenden Doppelversorgung geführt hätte. Der Antrag der Österreichischen christlichen Mediengesellschaft – Verein zur Förderung wertorientierter Lebenskultur auf Neuschaffung eines Versorgungsgebietes wurde gemäß § 10 Abs. 1 PrR-G abgewiesen, weil der Ausbau einer bundesweiten Zulassung der Zuordnung zur Neuschaffung oder Erweiterung anderer Versorgungsgebiete vorgeht.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA