Die KommAustria hat über Anzeige der Ländle TV GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 14.02.2023, KOA 2.135/23-004, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des digitalen terrestrischen Fernsehprogramms „Ländle TV“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 25.10.2022, KOA 4.232/22-004, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C-Vorarlberg“), gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmdauer dahingehend genehmigt, dass das Programm der Ländle TV GmbH wie folgt gesendet wird:
· Montag:00:00 bis 24:00 Uhr
· Dienstag: 00:00 bis 24:00 Uhr
· Mittwoch: 00:00 bis 24:00 Uhr
· Donnerstag: 00:00 bis 24:00 Uhr
· Freitag: 00:00 bis 22:00 sowie 22:30 bis 24:00 Uhr
· Samstag: 00:00 bis 11:30 und 12:00 bis 24:00 Uhr
· Sonntag: 00:00 bis 15:30 und 16:00 bis 24:00 Uhr
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
04.12.2023
Dr. Martina Hohensinn
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA