Die KommAustria hat der A. Digital Errichtungs- und Beteiligungs GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 24.08.2016, KOA 2.135/16-005, erteilten Zulassung zur Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „oe24 TV“ über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.005, Frequenz 11.273 MHz, gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Weiterverbreitung dieses Programms im SD-Format über die Multiplex-Plattform „MUX C – Oststeiermark und Raum Graz“ der ORS comm GmbH & Co KG (Bescheid der KommAustria vom 13.03.2019, KOA 4.234/19-001) bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA