Die KommAustria hat die am 26.04.2021 bei der KommAustria eingelangte Anzeige der DEM technisches Büro für Innenarchitektur und Bauphysik GmbH betreffend das Web-TV „dronehelp“ (bereitgestellt unter www.dronehelp.at und https://www.youtube.com/channel/UCfh1RS5bPKd4Mk5z0ryDzcA) wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA
Rechtsverletzung wegen Nichtaktualisierung gem. § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 AMD-G