Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige von Christian Parzer vom 03.07.2014 gemäß § 25 Abs. 6 AudiovisuelleAMD-G festgestellt, dass mit Aufnahme des von Christian Parzer angebotenen Zusatzdiensts Teletext für das über die Multiplex-Plattform „MUX C (Bad Ischl und Wolfgangsee)“ verbreitete Fernsehprogramm „TV Bad Ischl“ weiterhin den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 sowie § 25 Abs. 2 AMD-G entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G