Die KommAustria hat dem Antrag der Arabella Privatradio GmbH auf Genehmigung einer grundlegenden Änderung des Programmcharakters des mit Bescheid des Bundeskommunikationssenates vom 23.06.2006, GZ 611.096/0001-BKS/2006, genehmigten Programms gemäß § 28a Abs. 3 iVm Abs. 1 PrR-G stattgegeben.
Das genehmigte Programm „Klassik Radio“ umfasst nunmehr ein von der Klassik Radio GmbH & Co KG übernommenes 24-Stunden-Vollprogramm für die Zielgruppe der 30- bis 55-jährigen bzw. die Kernzielgruppe der 30- bis 45-jährigen. Das Musikprogramm enthält eine Mischung aus klassischer Musik (etwa 79 %) und Filmmusik / New Classics (etwa 12 %) sowie Lounge Musik (9 %), das Wortprogramm besteht aus kultureller Berichterstattung aus Deutschland und Österreich und internationalen und Österreich-Nachrichten sowie regionalen und lokalen Serviceelementen wie Wetternachrichten und Verkehrsmeldungen. Der Wortanteil beträgt inklusive Werbung rund 30 %, wobei das Programm in der Zeit von 00:00 bis 05:00 Uhr unmoderiert und werbefrei ist.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA