Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige von MMag. Elisabeth Keplinger gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms "Mühlviertel TV" dahingehend genehmigt, dass das Programm nunmehr täglich von 03:00 bis 03:30 Uhr, von 08:00 bis 08:30 Uhr, von 13:00 bis 13:30 Uhr und von 18:00 bis 18:30 Uhr gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF