Dem Verein Freies Radio B 138, Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte im Kremstal, Bahnhofstraße 11, A-4560 Kirchdorf an der Krems, wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) die Zulassung zur Veranstaltung eines Ausbildungsradios für den Zeitraum vom 17.02.2010 bis zum 30.04.2010
erteilt.
Beschwerde gegen den ORF
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Marktdefinition und Marktanalyse gemäß § 87 Abs. 2 sowie §§ 87 Abs. 1 iVm 89 Abs. 1 TKG 2021 über den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Zurückweisung einer Beschwerde nach Art. 53 DSA